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Wer muss ab 2025 E-Rechnungen schreiben?

Ab 2025 wird die E-Rechnung im B2B Pflicht. 
Erfahre, für wen sie schon jetzt verpflichtend ist – und welche Formate rechtlich anerkannt sind.

Wer muss E-Rechnungen schreiben können – und für wen?

Antworten auf die wichtigsten Fragen
Was ist eine E-Rechnung?

Eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format (z. B. XRechnung, ZUGFeRD), die maschinell verarbeitet werden kann.

Wer ist schon jetzt zur Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtet?

Unternehmen, Selbstständige und Dienstleister, die Rechnungen an öffentliche Auftraggeber stellen.

Muss ich E-Rechnungen an Unternehmen (B2B) stellen?

Derzeit freiwillig, aber ab 2025/2026 wird die E-Rechnung im B2B-Bereich schrittweise Pflicht. Die E-Rechnung dient als gesetzlicher Standard für die Rechnungsstellung zwischen Unternehmen und muss zukünftig in einem strukturierten Datenformat vorliegen, beispielsweise im Format XRechnung oder ZUGFeRD. 

Für wen müssen E-Rechnungen verpflichtend erstellt werden?

Für öffentliche Auftraggeber wie Bundesbehörden, Landesbehörden, Kommunen, staatliche Einrichtungen oder Universitäten.

Gilt die E-Rechnungspflicht für Kleinbetragsrechnungen?

Nein, Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. Das bedeutet, sie können weiterhin in Papierform oder als einfache PDF-Datei versendet werden.

Seit wann gilt die E-Rechnungspflicht an den Bund?

Seit dem 27. November 2020.

Welche Formate sind zulässig?

XRechnung, ZUGFeRD (Profil EN16931), Factur-X – je nach Empfängeranforderung.

Was passiert, wenn ich keine E-Rechnung sende, obwohl ich müsste?

Die Rechnung kann abgelehnt werden und es kommt zu Zahlungsverzögerungen oder rechtlichen Problemen.

Mit welchem Programm erstellt man Angebote, Rechnungen und E-Rechnungen ganz einfach?

Mein Werkzeug der Wahl: GrandTotal auf dem Mac

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Hanna Engels, langjährige GrandTotal Nutzerin & Grafik- und Webdesignerin

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